Mechanische Vibrationen

Heutzutage sind Arbeitnehmer mechanischen Vibrationen ausgesetzt, die Auswirkungen auf ihre oberen Gliedmaßen und sogar auf ihren gesamten Körper haben. Dies gilt für Fahrer von Baumaschinen, Lastwagenfahrer oder auch für Personen, die Werkzeuge handhaben (zum Beispiel Abbauhämmer oder Bohrmaschinen). Es ist wichtig, dass diese Tätigkeiten so betreut werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind.

Welche Gefahren hängen mit Vibrationen zusammen?

Vibrationen können zahlreiche Gefahren bergen : Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule, Pathologien im Bereich des Rückens, des Halses, der Schultern oder der Arme, Ischiasbeschwerden … Eine häufige Belastung kann dem Unfallversicherungsverband zufolge Verletzungen der einzelnen Wirbel oder der gesamten Wirbelsäule, den Verlust der Augen-Hand-Koordination, den Verlust der Fingerfertigkeit sowie ein Gefühl von Unbehaglichkeit hervorrufen:

http://www.aaa.lu/fileadmin/file/aaa/publication/vibration/vibrations.pdf

Was sagt das Gesetz dazu?

In Luxemburg schreibt die großherzogliche Verordnung vom 6. Februar 2007 betreffend die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) Folgendes vor:

Art. 4.5 : “Der Arbeitgeber muss über eine Gefahrenbewertung verfügen (…) und die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen (…).”

Art. 5.1 : “(…) die Gefährdung aufgrund von mechanischen Vibrationen muss am Entstehungsort ausgeschlossen oder so weit wie möglich verringert werden.”

Welche Maßnahmen sind zu ergreifen um die Belastung der Arbeitnehmer durch Vibrationen zu vermeiden oder um die Gefährdung zu vermindern sofern dies nicht möglich ist?

Der Arbeitgeber muss mit der Bewertung des Ausmaßes der Exposition seiner Angestellten beginnen und die Gefahren einschätzen, denen sie ausgesetzt sind, um festzulegen, wie er dem entgegenwirken kann. Kann die Gefahr nicht am Entstehungsort ausgeschlossen werden, so sind die übertragenen Vibrationen auf vertretbare Expositionsgrenzwerte zu beschränken (unterhalb der Normschwelle).

Es besteht die Möglichkeit, besser geeignete Ausrüstungen zu benutzen (zum Beispiel Werkzeuge mit „schwingungsfreien“ Griffen, …) sowie persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Nicht zuletzt kann eine Schulung der Arbeitnehmer im Bereich der sicheren Arbeitsverfahren in Betracht gezogen werden.

In seiner Eigenschaft als externer Präventionsdienstleister begleitet Sécurité et Santé au Travail Luxembourg (SSTL) Ihre Sicherheitsbeauftragten bei der Ausführung ihrer Aufgaben.

AAA Association Assurance Accident Unfallversicherungsverband Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Luxemburg Gefahren Gesundheit Sicherheit Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Luxemburg externer Präventionsdienst SSTL Arbeitnehmer Sicherheitsbeauftragter