Brandschutz

SSTL hilft Ihnen bei der Einführung einer vorschriftsmäßigen Brandschutzorganisation.

Unverzichtbare und obligatorische Evakuationsübungen.

Wenn der Erfolg einer Evakuierung unter optimalen Sicherheitsbedingungen auch von mehreren Faktoren abhängt, so ist es doch die Übung, die gestattet, die richtigen Reflexe zu erlernen und Verbesserungsbereiche freizulegen.

SSTL unterstützt die Unternehmen des Großherzogtums Luxemburg bei der Beachtung der Bestimmungen von Artikel L.312-4 des Arbeitsgesetzbuches: „L‘employeur doit prendre en matière de premiers secours, de lutte contre l’incendie et d’évacuation des salariés, les mesures nécessaires, adaptées à la nature des activités et à la taille de l’entreprise et organiser des relations nécessaires avec des services extérieurs, notamment en matière de premiers secours, d’assistance médicale d’urgence, de sauvetage et de lutte contre l’incendie[…]“ (Der Arbeitgeber muss im Bereich der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung der Arbeitnehmer die erforderlichen, an die Art der Tätigkeiten und die Größe des Unternehmens angepassten Maßnahmen ergreifen und die notwendigen Beziehungen mit externen Diensten, namentlich im Bereich der Ersten Hilfe, der medizinischen Notfallversorgung, der Rettung und der Brandbekämpfung, organisieren […]“.

Zögern Sie nicht, unsere Berater um Unterstützung bei Ihrem Vorgehen zu bitten.