Belästigung am Arbeitsplatz in Luxemburg

Es ist wichtig für die Arbeitgeber, jegliche Form von Belästigung am Arbeitsplatz zu vermeiden, um die negativen Folgen auszuschließen, die sich dadurch sowohl für den Arbeitnehmer (z.B. Stress, Fehlzeiten, Depression, …) als auch für den Arbeitgeber ergeben können (z.B. Rückgang der Produktivität, direkte aus dem Mobbing resultierende Kosten, Imageverlust, …). Ein rezenter Artikel zeigt die Situation in Luxemburg für das Jahr 2015 auf und erläutert, dass sich die auf Krankheitsurlaub zurückzuführende Kosten auf 102 Millionen Euro belaufen.

Was ist Mobbing? Was sind die Ursachen und Gefahren?

Im Sinne der großherzoglichen Verordnung vom 15. Dezember 2009 wird Belästigung definiert wie folgt: „Belästigung findet statt, wenn eine unternehmenszugehörige Person sich gegenüber einem Arbeitnehmer oder einer Führungskraft wiederholt oder vorsätzlich schuldhaft verhält und

dies

eine Beeinträchtigung deren Rechte oder Würde;

oder

eine Veränderung deren Arbeitsbedingungen oder eine Gefährdung der beruflichen Zukunft durch Schaffung eines einschüchternden, feindseligen, demütigenden oder beleidigenden Umfelds;

oder

eine Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Gesundheit

zur Folge hat.“

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Phänomen, welches weittragende Konsequenzen haben kann. Ein Mobbingopfer bleibt zunächst dem Arbeitsplatz fern, danach drohen, falls sich die Lage nicht verbessert, Burn-out und sogar Selbstmord.

Um eine Verschlechterung der Situation zu vermeiden, ist es wichtig, bei der Feststellung der ersten Anzeichen von Mobbing zu handeln, wenn diese seit einer bestimmten Zeit wiederholt auftreten. Die folgenden Anzeichen am Arbeitsplatz sollten Sie warnen: Wenn ein Arbeitnehmer bewusst von einem Kollegen oder einer Kollegin ausgeschlossen wird, wenn ein Kollege oder eine Kollegin mit allen Mitarbeitern außer mit dem Opfer spricht, wenn er oder sie dem Opfer absichtlich ins Wort fällt oder das Gesprächsthema wechselt wenn das Opfer versucht, sich zu äußern oder etwa wenn er oder sie dem Opfer mit dem Lift vor der Nase wegfährt, …

Es gibt eine Vielfalt von Ursachen und die Folgen können die Gesundheit des Mobbingopfers beeinträchtigen: Organisationsmangel, Stress in Bezug auf die laufenden Aufgaben, Frustration wegen unterbliebener Beförderung, Eifersucht, schlechtes soziales Umfeld, …

Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber in Bezug auf die Vorbeugung von Belästigung?

Die Vereinbarung vom 25. Juni 2009 betreffend die Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, welche durch die großherzogliche Verordnung vom 15. Dezember 2009 in Luxemburg als „allgemein verbindlich“ erklärt wurde, verpflichtet die Arbeitgeber dazu, bestimmte Punkte zu beachten, wie zum Beispiel :

„ Der Arbeitgeber erklärt nach vorheriger Beratung mit den Personalvertretern gegebenenfalls durch einen entsprechenden Zusatz zur internen Betriebsordnung, dass er keinerlei Form von Belästigung innerhalb des Unternehmens duldet.“

„ Der Arbeitgeber sorgt nach Beratung mit den Personalvertretern mit Hilfe der verschiedenen verfügbaren internen Kommunikationsmittel für die Sensibilisierung der Arbeitnehmer und Führungskräfte. Schwerpunkte dieser Sensibilisierung sind die Definition der Belästigung, deren Handhabung innerhalb des Unternehmens und die gegen den oder die Urheber der Mobbinghandlung zu ergreifenden Strafmaßnahmen.“

„Im Rahmen der Vorbeugungspolitik legt der Arbeitgeber nach vorheriger Beratung mit den Personalvertretern die zum Schutz der Arbeiter und Führungskräfte gegen Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifenden Maßnahmen fest.“

Als externer Präventionsdienstleister kann SSTL Ihnen dabei helfen, die derzeitige Lage innerhalb Ihres Unternehmens zu diagnostizieren. Es ist ebenfalls möglich, eine Zuhörplattform einzuführen, damit Ihre Arbeitnehmer täglich rund um die Uhr die Möglichkeit haben, anonym Gehör bei einem Psychologen zu finden. Zögern Sie nicht, uns für weiterführende Informationen zu kontaktieren.

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