Risikobewertung

Die Vorschriften verlangen von jedem Arbeitgeber eine ausführliche Risikobewertung. Diese wird in 4 Phasen erstellt: Erkennung und Analyse ; Risikobewertung; Verbesserungsvorschläge ; Handlungsplan. Die Unterstützung von SSTL bezieht sich auf die Bewertung der eigentlichen Gefahren, jedoch auch auf die Einführung der daraus resultierenden Handlungen.

Die Vorschriften verlangen von jedem Arbeitgeber eine ausführliche Risikobewertung.

Diese wird in 4 Phasen erstellt:

  • Erkennung und Analyse ;
  • Risikobewertung;
  • Verbesserungsvorschläge ;
  • Handlungsplan.

Die Unterstützung von SSTL bezieht sich auf die Bewertung der eigentlichen Gefahren, jedoch auch auf die Einführung der daraus resultierenden Handlungen.