Risikobewertung

Die Vorschriften verlangen von jedem Arbeitgeber eine ausführliche Risikobewertung.

Diese wird in 4 Phasen erstellt:

  • Erkennung und Analyse ;
  • Risikobewertung;
  • Verbesserungsvorschläge ;
  • Handlungsplan.

Die Unterstützung von SSTL bezieht sich auf die Bewertung der eigentlichen Gefahren, jedoch auch auf die Einführung der daraus resultierenden Handlungen.