In einzelnen Tätigkeitssektoren sind manuelle Lastenhandhabungen häufiger als in anderen Sektoren. Das ist zum Beispiel der Fall im Baugewerbe oder im Lebensmittelsektor. Trotzdem ist allgemein eine große Anzahl von Arbeitnehmern mit der manuellen Handhabung von Lasten befasst, welche nicht gefahrlos ist und unter korrekten Bedingungen ausgeführt werden soll, um jegliche Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Welche Gefahren können sich aus einer unsachgemäßen manuellen Lastenhandhabung ergeben?
Das falsche Tragen von Lasten (zum Beispiel unter Missachtung der empfohlenen Bewegungen) kann sich als gefährlich erweisen. Neben der eventuell dadurch ausgelösten Müdigkeit und Muskelschmerzen können die Arbeitnehmer regelrechte Erkrankungen des Bewegungsapparats davon tragen, die sogar zu Arbeitsausfällen führen können.
Was sagt das Gesetz dazu?
I n Luxemburg schreibt die großherzogliche Verordnung vom 4. November 1994 betreffend die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch die manuelle Handhabung von Lasten in ihrem Artikel 3 Folgendes vor:
• „ 1. Der Arbeitgeber ergreift die erforderlichen Organisationsmaßnahmen (…) um die Notwendigkeit einer manuellen Lastenhandhabung durch Arbeitnehmer zu vermeiden.“
• „ 2. Falls die Notwendigkeit einer manuellen Lastenhandhabung durch die Arbeitnehmer nicht vermieden werden kann, ergreift der Arbeitgeber die zur Minderung der Gefährdung durch die manuelle Handhabung der betreffenden Lasten geeigneten Organisationsmaßnahmen (…).“
Welche Maßnahmen sind zur Vermeidung der manuellen Lastenhandhabung oder, sofern sie unvermeidbar ist, zur Minderung der Gefährdung zu ergreifen?
Zuerst muss der Arbeitgeber die Gefahren bewerten. Im Hinblick auf die Vermeidung der manuellen Lastenhandhabung kann der Arbeitgeber auf mechanische Ausrüstungen zurückgreifen (z.B. Maschinen für das Anheben und Verbringen von Lasten).
Falls es sich als unmöglich erweist, die manuelle Lastenhandhabung zu vermeiden oder von einer mechanischen Einrichtung übernehmen zu lassen, muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze so gestalten, dass die Handhabung auf die sicherste und gesündeste Weise erfolgen kann (z.B. durch das Tragen von Schuhen mit rutschfesten Sohlen zur Vermeidung jeglicher Sturzgefahr, durch eine Schulung der Arbeitnehmer, in der ihnen beigebracht wird, welche Körperhaltung sie einnehmen müssen, um eine Last sicher zu handhaben, …).
Als externer Präventionsdienstleister kann SSTL Sicherheitsbeauftragten und Arbeitgebern dabei helfen, die Gefahren in ihrem Unternehmen zu bewerten. Zögern Sie nicht, unsere Experten für weiterführende Informationen zu kontaktieren.
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