3. Feb. 2025

Der Benannte Arbeitnehmer (Fast) 20 Jahre Später!

Der Benannte Arbeitnehmer (Fast) 20 Jahre Später!

Da die großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2006 zur Festlegung der ausreichenden Anzahl benannter Arbeitnehmer sowie ihrer Ausbildung fast 20 Jahre alt wird, ist es an der Zeit, die wichtigsten Verpflichtungen in Erinnerung zu rufen. Diese Verordnung ist ein zentrales Element des luxemburgischen Präventionssystems für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

 

Ziel der Verordnung Die Verordnung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass in jedem Unternehmen ein oder mehrere benannte Arbeitnehmer vorhanden sind, die für die Prävention beruflicher Risiken verantwortlich sind. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen, die ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten.

 

Pflichten der Arbeitgeber

 

Die Verordnung legt mehrere wesentliche Verpflichtungen für Arbeitgeber fest, darunter: • Benennung der benannten Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber muss je nach Unternehmensgröße und spezifischen Tätigkeitsrisiken einen oder mehrere benannte Arbeitnehmer ernennen. • Pflichtschulung: Benannte Arbeitnehmer müssen eine angemessene Schulung absolvieren, um ihre Aufgaben wirksam ausführen zu können. • Bereitstellung von Ressourcen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Arbeitnehmer über die erforderliche Zeit und die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. • Zusammenarbeit mit Institutionen: Unternehmen müssen mit der Arbeits- und Mineninspektion (ITM) und anderen Präventionsstellen zusammenarbeiten.

 

Aufgaben der benannten Arbeitnehmer

 

Benannte Arbeitnehmer haben mehrere zentrale Aufgaben innerhalb des Unternehmens, die vom Arbeitgeber festgelegt werden: • Erkennung und Bewertung beruflicher Risiken. • Vorschlag von Präventionsmaßnahmen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. • Sicherstellung der Umsetzung von Sicherheits- und Präventionsplänen. • Sensibilisierung und Information der Mitarbeiter über bewährte Sicherheits- und Gesundheitspraktiken am Arbeitsplatz.

 

Bilanz und Zukunftsperspektiven

 

Seit 2011 unterstützen wir unsere Kunden bei der Einhaltung der Vorschriften und haben ein wachsendes Bewusstsein für diese Thematik festgestellt.

 

Das Konzept des benannten Arbeitnehmers ist heute gut bekannt, im Gegensatz zu 2011, als viele Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, noch nicht mit den Anforderungen vertraut waren. Beispielsweise werden psychosoziale Risiken in diesem Sektor heute sehr ernst genommen, und seit 2023 gelten für Arbeitgeber in diesem Bereich neue Verpflichtungen.

 

Einsatz externer Experten

 

Der Einsatz externer Experten kann das Verständnis rechtlicher Aspekte und der daraus resultierenden Verpflichtungen erleichtern und so eine bessere Umsetzung von Präventionsmaßnahmen ermöglichen.

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