21. Apr. 2017
Eingeschränkte Räume: Welche Risiken bestehen und wie lässt sich die Sicherheit gewährleisten?
Viele Arbeitnehmer arbeiten heute in eingeschränkten Räumen, in denen zahlreiche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken auftreten können, wie z. B.:
- Ohnmachtsanfälle oder Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel,
- Stürze,
- Vergiftungen durch toxische Substanzen.
Der Multisektorielle Dienst für Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge (STM) in Luxemburg definiert eingeschränkte Räume wie folgt:
„Ein eingeschränkter Raum ist ein hohler Bereich, der vollständig oder teilweise geschlossen ist, wie z. B. Zisternen, Behälter, Tanks oder Brunnen. Diese Räume werden im Allgemeinen nur für Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten genutzt.“
Was kann getan werden, um Risiken in eingeschränkten Räumen zu minimieren?
- Diagnose der Standortgegebenheiten:
Potenzielle Gefahren, wie Sauerstoffmangel, enge Zugänge oder Kontaminierung identifizieren.
- Schutzmaßnahmen festlegen:
- Eine verantwortliche Person benennen,
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Klare Anweisungen und Mitarbeiterschulungen:
- Klar definierte Tätigkeitsbeschreibungen erstellen,
- Mitarbeiter über potentielle Gefahren sensibilisieren und ausbilden.
- Kommunikation sicherstellen:
Mit zuverlässigen Kommunikationsgeräten (z. B. Funkgeräten) die Verbindung gewährleisten.
Die Rolle von SSTL Sàrl
SSTL Sàrl kann als externer Präventionsdienst Folgendes übernehmen:
- Bewertung der Risiken vorab;
- Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans.
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Unsere Berater stehen Ihnen gern zur Verfügung.