19. Juli 2016
Mechanische Vibrationen
Heutzutage sind viele Arbeitnehmer mechanischen Vibrationen ausgesetzt. Diese Vibrationen betreffen häufig die oberen Gliedmaßen und in manchen Fällen den gesamten Körper, insbesondere bei:
- Fahrern von Baumaschinen,
- Lkw-Fahrern,
- Nutzern von Werkzeugen wie Schlagbohrmaschinen oder Presslufthämmern.
Es ist entscheidend, dass solche Tätigkeiten geregelt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Welche Risiken bestehen durch Vibrationen?
Die Belastung durch Vibrationen kann verursachen:
- Rückenschmerzen und Erkrankungen im Bereich des Rückens, Nackens, der Schultern oder Arme.
- Ischias.
- Schädigungen der Wirbelsäule,
- Beeinträchtigung der Hand-Augen-Koordination,
- Verminderte Geschicklichkeit,
- Generelles Unwohlsein.
(Quelle: Association Assurance Accident (AAA))
Was sagt das Gesetz?
In Luxemburg legt die großherzogliche Verordnung vom 6. Februar 2007 zu mechanischen Vibrationen fest:
- Artikel 4.5 :
“Der Arbeitgeber muss eine Risikobewertung durchführen (…) und die zu treffenden Maßnahmen bestimmen (…).”
- Artikel 5.1 :
“(…) Risiken durch mechanische Vibrationen sind an ihrer Quelle zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren.”
Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?
- Risikobewertung durchführen
Der Arbeitgeber muss das Expositionsniveau seiner Mitarbeiter analysieren und Lösungen finden.
- Vibrationen an der Quelle reduzieren
- Verwendung angepasster Geräte (z. B. Griffe mit Vibrationsdämpfung).
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Spezialisierte Schulungen
Schulung der Arbeitnehmer in sicheren Arbeitstechniken zur Reduzierung der Risiken.
Die Rolle von SSTL
Als externer Präventionsdienst bietet SSTL:
- Unterstützung für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte,
- Hilfestellung bei der Risikobewertung,
- Angepasste Lösungen für Ihr Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.