26. März 2025
Recht auf Trennung in Luxemburg
Seit dem 4. Juli 2023 hat Luxemburg dank des am 28. Juni 2023 verabschiedeten Gesetzes das Recht auf Nichterreichbarkeit offiziell in sein Arbeitsgesetzbuch integriert. Dieser Gesetzesfortschritt zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor dem übermäßigen Eindringen digitaler Technologie in ihr Privatleben zu schützen und ihnen so ein besseres Gleichgewicht zwischen Berufstätigkeit und Privatleben zu ermöglichen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Arbeitgeber, deren Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit digitale Tools nutzen, müssen nun genaue Rahmenbedingungen schaffen, die eine Trennung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten gewährleisten. Dieser an jedes Unternehmen oder jeden Berufssektor angepasste Rahmen muss Folgendes umfassen:
Klare praktische und technische Maßnahmen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, am Ende ihres Arbeitstages effektiv abzuschalten. Sensibilisierungsmaßnahmen und regelmäßige Schulungen sollen dazu dienen, den Mitarbeitern die Bedeutung und bewährten Praktiken im Zusammenhang mit der Trennung von Verbindungen zu vermitteln. Klar definierte Ausgleichsvereinbarungen für Ausnahmefälle, in denen der Mitarbeiter außerhalb seiner normalen Arbeitszeiten verbunden bleiben muss.
Dieses System kann über einen Tarifvertrag oder eine spezifische Betriebsvereinbarung eingerichtet werden. Liegt kein Tarifvertrag vor, müssen die Konditionen mit der Personalvertretung des Unternehmens besprochen werden:
Bei Unternehmen mit weniger als 150 Mitarbeitern genügt eine einfache Beratung und Information durch die Personalvertretung. Für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern ist eine formelle Vereinbarung mit der Personalvertretung erforderlich. Welche Sanktionen sind vorgesehen?
Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten drohen Unternehmen Verwaltungsstrafen in Höhe von 251 bis 25.000 Euro. Diese Sanktionen gelten ab dem 30. Juni 2026 und geben den Arbeitgebern somit einen angemessenen Zeitraum, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.
Zusammenfassend
Die offizielle Anerkennung des Rechts auf Nichterreichbarkeit in Luxemburg stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des beruflichen Wohlbefindens und zum Erhalt der Gesundheit der Arbeitnehmer angesichts des digitalen Drucks dar. Unternehmen müssen jetzt handeln und die notwendigen Systeme für ein gutes digitales Arbeitszeitmanagement einrichten.