8. Okt. 2015
Reform über den sozialen Dialog in Luxemburg
Das Gesetz vom 23. Juli 2015, das die Reform des sozialen Dialogs in Unternehmen betrifft, trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Rolle der Mitarbeitervertretungen in den Unternehmen zu stärken.
Wichtige Bestimmung: Art. L. 412-2 des Arbeitsgesetzbuchs
Das Gesetz ändert den Artikel L. 412-2 des Arbeitsgesetzbuchs wie folgt:
(3) „Die Delegation kann beschließen, einen externen Experten zu benennen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Angelegenheit von entscheidender Bedeutung für das Unternehmen oder die Arbeitnehmer ist.
Sofern keine abweichende vorherige Vereinbarung getroffen wird, ist die finanzielle Übernahme durch das Unternehmen auf einen Experten begrenzt und darf pro Geschäftsjahr und pro Experte einen Prozentsatz der gesamten jährlichen Gehaltsmasse der Arbeitnehmer nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz wird durch großherzogliche Verordnung festgelegt und basiert auf den vom Arbeitgeber beim Gemeinsamen Zentrum für soziale Sicherheit im Jahr vor der Entscheidung gemeldeten Gehaltsdaten.
Der Unternehmer muss zuvor über den Charakter des erteilten Auftrags informiert werden.“