30. März 2025
Rolle und Mission der betrieblichen Präventionsakteure
Die Rolle des designierten Arbeitnehmers
Der benannte Arbeitnehmer ist eine vom Arbeitgeber beauftragte Person, die sich um den Schutz und die Prävention von Arbeitsrisiken im Unternehmen kümmert. Seine Hauptaufgaben sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und können Folgendes umfassen:
- Identifizierung und Bewertung beruflicher Risiken.
- Vorschlag für Präventions- und Schutzmaßnahmen.
- Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetzgebung.
- Sicherheitsbewusstsein und Schulung der Arbeitnehmer.
- Zusammenarbeit mit dem Management, Mitarbeitern und externen Stellen wie der Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde (ITM).
- Durchführung von Audits und Berichten zum Sicherheitsstand im Unternehmen.
Der benannte Arbeitnehmer übernimmt daher eine beratende und unterstützende Rolle für den Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig für eine reibungslose Kommunikation mit den Arbeitnehmern in Sicherheitsfragen.
Schulung für designierte Mitarbeiter
Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, muss der benannte Arbeitnehmer eine Ausbildung absolvieren, die an die Größe des Unternehmens und die spezifischen Risiken seines Tätigkeitsbereichs angepasst ist.
Pflichtschulung
Die Schulung des benannten Arbeitnehmers ist obligatorisch und wird von vom ITM zugelassenen Organisationen durchgeführt. Es beinhaltet:
- Grundausbildung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Spezifische Module je nach Tätigkeitsbereich.
- Fortlaufende Schulungen zur Aktualisierung des Wissens basierend auf regulatorischen und technologischen Entwicklungen.
Aktualisierung der Fähigkeiten
Es ist unbedingt erforderlich, dass sich der benannte Arbeitnehmer während seiner gesamten Karriere weiterbildet, um die Entwicklung der Sicherheitsstandards und bewährten Verfahren zur Risikoprävention zu verfolgen.
Der Arbeitsschutzbeauftragte
Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter muss auf der Ebene der Unternehmensorganisation eine wesentliche Priorität haben. Um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für Unternehmen mit Personalvertretung die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten vor.
Bezeichnung und Auftrag des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten
In der konstituierenden Sitzung der Personalvertretung wird aus dem Kreis der gewählten Mitglieder oder der übrigen Arbeitnehmer ein Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragter bestimmt. Seine Identität wird dem Firmenleiter innerhalb von drei Tagen schriftlich mitgeteilt. Die Hauptaufgabe dieses Delegierten besteht darin, die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen der Mitarbeiter im Unternehmen zu überwachen. Er dokumentiert seine Erkenntnisse in einem speziellen Register, das den Mitgliedern der Delegation und den Inspektionsdiensten zugänglich ist. Im Notfall kann er direkt die Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde alarmieren und gleichzeitig den Unternehmensleiter und die Personalvertretung informieren. Er ist berechtigt, jede Woche Besichtigungsrundgänge innerhalb des Firmengeländes und auf temporären Standorten durchzuführen. Im Verwaltungsdienst sind diese Touren auf zwei pro Jahr begrenzt.
Obligatorische Beratungen und Informationen
Der Unternehmensleiter ist verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten zu mehreren wichtigen Punkten zu konsultieren und zu informieren:
- Bewertung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsrisiken, einschließlich solcher, die gefährdete Gruppen betreffen.
- Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen und die gegebenenfalls zu verwendende Schutzausrüstung.
- Erklärungen an die Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde gemäß Artikel L. 614-11.
- Alle Maßnahmen, die sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter auswirken.
- Die Ernennung von Mitarbeitern, die für die berufliche Risikoschutz- und Präventionstätigkeit verantwortlich sind.
- Erste-Hilfe-, Brandbekämpfungs- und Mitarbeiterevakuierungsmaßnahmen.
- Die Organisation der Beziehungen zu externen Diensten für Notfälle (Rettung, medizinische Hilfe, Feuer, Rettung).
- Der Einsatz externer Kompetenzen zur Prävention beruflicher Risiken.
- Schulung der Mitarbeiter zu guten Sicherheits- und Gesundheitspraktiken.
- Bewertung von Umweltrisiken im Zusammenhang mit Gesundheit und Arbeitsbedingungen.
- Umweltschutzmaßnahmen, sofern sie Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter haben.
Der Beauftragte hat das Recht, Maßnahmen zur Risikominderung oder Beseitigung von Gefahrenquellen vorzuschlagen.
Sonstige Rechte und Pflichten Der Delegierte arbeitet eng mit den benannten Mitarbeitern zusammen. Er profitiert von einem Bildungsurlaub von 40 Stunden pro Mandat, der sich bei einem ersten Mandat um 10 Stunden erhöht, ohne Einbußen bei der Vergütung. Diese Schulungen werden von Gewerkschaften oder spezialisierten Institutionen organisiert.
Schließlich kann ihm durch Inspektionsfahrten oder Hilfeleistungen für die Arbeits- und Bergbauaufsicht kein Entgeltausfall entstehen.