Lärm

Aufgrund der zahlreichen Lärmquellen am Arbeitsplatz sind wir heutzutage mehr denn je Lärmbelastungen ausgesetzt: lärmende Maschinen, geräuschvolle und unruhige Umgebung (namentlich im Open Space Büro). Hierbei handelt es sich um eine Gefahr, welche weitreichende gesundheitliche Folgen haben kann, die der Arbeitgeber unbedingt beachten sollte.

Welche Gefahren birgt ein Arbeitsplatz in einer geräuschbelasteten Umgebung?

Die tägliche Arbeit in einer geräuschbelasteten Umgebung kann auf Dauer gefährlich für das Gehör sein und in Extremfällen sogar zu einem Gehörverlust oder zu einer Ertaubung führen. Im Allgemeinen ermüdet Lärmbelästigung und beeinträchtigt das Konzentrationsvermögen des Arbeitnehmers.

Was sagt das Gesetz dazu?

Gemäß den in Luxemburg geltenden „Standardsicherheitsvorschriften“ der Gewerbeinspektion (Inspection du Travail und des Mines – ITM-SST 32.10 – Schutz der Arbeitnehmer, Artikel 8.6), ist dafür zu sorgen „dass der tägliche Lärmexpositionspegel für Arbeitnehmer unter 85 dB(A) liegt (…)“.

Die großherzogliche Verordnung vom 6. Februar 2007 betreffend die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) sieht ebenfalls in Artikel 5.1 vor, dass „die Gefährdung aufgrund der Lärmexposition am Entstehungsort ausgeschlossen oder so weit wie möglich verringert werden muss.”

Wie kann die Lärmbelästigung auf ein Mindestmaß reduziert werden?

Im Hinblick auf die Reduzierung der Lärmquellen auf ein Mindestmaß oder deren Beseitigung, muss der Arbeitgeber zuerst die Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bewerten. Anschließend kann er Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern, z.B. indem er geräuschvolle Maschinen nach Möglichkeit isoliert oder denjenigen Arbeitnehmern, die gezwungenermaßen im einer lärmbelasteten Umgebung arbeiten (namentlich im Baugewerbe), Gehörschutz anbieten.

Als externer Präventionsdienstleister kann SSTL Ihnen dabei helfen, die Gefahren in ihrem Unternehmen zu bewerten. Zögern Sie nicht, unsere Experten für weiterführende Informationen zu kontaktieren.

Arbeitgeber Gefahrenbewertung Gefahren bewerten Experten Gewerbeinspektion Inspection du Travail et des MinesITM Gesetz über die Maschinen Gesundheit Sicherheit externer Präventionsdienst Arbeit Arbeitnehmer