
Benannter externer Mitarbeiter / Benannter externer Angestellter
Verpflichtungen nach dem Code du Travail Luxembourgeois
Das Luxemburger Arbeitsgesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber, externe Fachkompetenzen heranzuziehen, um die Präventionstätigkeiten zu organisieren, falls die internen Ressourcen nicht ausreichen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter stets gewährleistet ist – unabhängig von der Größe oder Branche eines Unternehmens.



Maßgeschneiderte Lösungen von SSTL Sàrl
SSTL Sàrl steht Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheit zu erfüllen. Unsere Experten führen zunächst eine detaillierte Analyse Ihrer betrieblichen Situation durch. Darauf basierend entwickeln wir eine passgenaue und pragmatische Lösung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.


Beratung und Unterstützung auf allen Ebenen
Mit unserer umfassenden Beratung sorgen wir dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir uns um die Einhaltung der gesetzlichen Normen kümmern. Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Berater, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren und Ihre Möglichkeiten zu besprechen.